Liebe Patientinnen und Patienten,

seit ein paar Tagen ist nun die allgemeine Maskenpflicht bereits aufgehoben.

Dies gilt nicht für uns Therapeuten. Laut BGW-Richtlinien sind diese weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Außerdem haben wir für unsere Praxis beschlossen, auch für  unsere Patient*Innen weiterhin auf die Maskenpflicht zu setzen.

Des Weiteren testen sich unsere Mitarbeiter nach wie vor regelmäßig per Schnelltest auf das Corona-Virus.

Das Hygienekonzept der letzten Monate hat sich ebenfalls bewährt, so dass wir diesem weiterhin treu bleiben werden.  Dabei handelt es sich sowohl um die schon vor der Pandemie gängigen Maßnahmen als auch um die damit neu zur Anwendung gekommenen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.