Stand 21.03.2020

Liebe Patient*innen, aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkung sind auch wir gezwungen unser Vorgehen und Handeln neu zu überdenken.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes weitere Allgemeinverfügungen, die nun auch die Physiotherapie-Praxen betreffen.

Was bedeutet das für Sie als Patient*in bei PhysioEmotion?
In der momentanen Situation wägt jeder Arzt ab, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist und auch, ob eine Behandlung mit Blick auf mögliche Infektionsrisiken dringend erforderlich oder doch aufschiebbar ist.

Das heißt, Sie dürfen gerne in unsere Praxis kommen, wenn Ihnen Ihr Arzt eine AKTUELLE Verordnung über Physiotherapie ausstellt.

Für ÄLTERE Verordnungen gilt, dass wir als Ihre Physiotherapeuten im Einzelfall entscheiden, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist.

Wir sind also im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Sie da!

Lassen Sie uns bei Unsicherheiten telefonieren und klären, ob eine Behandlung im Moment Sinn macht. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne und zu den bekannten Sprechzeiten unter 089 / 32 64 99 48 zur Verfügung.

Bleiben sie gesund und achten sie aufeinander.

Ihr PhysioEmotion Team