Liebe Patient*Innen,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, gilt seit Montag, 18.01.2021 in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in Handels- und Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichem Personennahverkehr. Auch wir in der Physiotherapie sind davon betroffen, wie aus der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11.BaylfSMV) vom 15. Januar hervorgeht.

Dort heißt es:

“Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw. Kunden und Patienten.”

Wir bitten Sie deshalb, sich auch in unserer Praxis an diese neue Anordnung zu halten.

Des Weiteren haben wir bereits im Dezember des letzten Jahres einen professionellen Luftreiniger im Bereich der Rezeption aufgestellt. Das Lüftens der Behandlungsräume nach jeder Behandlung hat sich ebenfalls etabliert. Selbstverständlich achten unsere Therapeuten auch weiterhin auf regelmäßige Desinfektion.

Vielen Dank für Ihre Verständnis.